Archiv der Kategorie: Sitten & Bräuche

Weihnachten auf Rügen vor 100 Jahren

Ostseezeitung 18. 12. 1978

Senkte sich der Winter über Rügen, erlahmte  im vergangenen Jahrhundert (im 19. Jh.) der Verkehr, und der Inselcharakter prägte sich aus. Eine starke Eisdecke verhinderte den Trajektverkehr zwischen Stralsund und Altefähr, hemmte den zunächst nur nach Saßnitz führenden Zugverkehr und führte oft zum Einschneien von Ortschaften. Über den Strelasund verkehrte dann der Pferdeschlitten, der sogenannte Koithahn. Damit wurden Lasten, Personen und Kleintiere befördert. Die Fahrt über das Eis war jedoch nicht ungefährlich, da plötzliche Eisspannungen zur Bildung von Schollen führten. So verbrachte im Jahre 1893 ein Ummanzer zwei Tage und zwei Nächte auf einer Scholle, ehe er gerettet wurde.

Abb. 1 Mönchguter Tracht. Foto Bitterling-Göhren. 1982.

Abb. 1 Mönchguter Tracht. Foto Bitterling-Göhren. 1982.

Die Eisdecke verhinderte den Fischfang, der für viele der einzige Gelderwerb war. Im Winter 1888 verdienten die rügenschen Fischer eine Zeitlang nur eine Mark in der Woche. Ein Pfund Weizenmehl kostete aber 40 Pfennig, ein Pfund Zucker 50 Pfennig und ein Pfund Fleisch zwischen 40 und 60 Pfennig! Natürlich war die Eisfischerei nicht ungefährlich. So trieben 1883 sechs Breeger Fischer mit einer Scholle ab und konnten sich nur mühsam retten.

Natürlich bestimmte diese wirtschaftliche Lage der arbeitenden Bevölkerung Rügens auch die Form des Weihnachtsfestes. Mit dem Aufwand, wie wir es heute zu feiern gewohnt sind, war Weihnachten im 19. Jahrhundert nicht vergleichbar. Blättern wir in der Geschichte zurück, so müssen wir überhaupt feststellen, dass das Überreichen von Geschenken am 24. Dezember sich erst im 17. und 18. Jahrhundert in Mecklenburg einbürgerte. Davor erfolgte ein Beschenken nur am 6. Dezember. Die Kinder hielten dann ihre Mützen hin, in die Äpfel, Nüsse und Gebäck geschüttet wurden. In einigen Gegenden gab es neben den bekannten „Peppernött“ die „Haaspuppen“. Sie waren aus Wasser und Weizenmehl gebacken und stellten Adam und Eva dar. Man aß sie in Milchsuppe gebrochen.

Abb. 2 Altefähr. Rohrgedecktes Haus mit Walmdach. Aufnahme - A. Leube. 2008.

Abb. 2 Altefähr. Rohrgedecktes Haus mit Walmdach. Aufnahme – A. Leube. 2008.

Der Weihnachtsbaum setzte sich erst um 1860 in Mecklenburg durch. Da er mit Rosinenbändern behangen wurde, nannte man ihn „Rosinenboom“. Die Lichter stellte man selbst her. Man drehte Flachs und Bienenwachs zu dicken Rollen und schnitt davon fingerlange Enden ab. Diese Lichter hießen „Släpkatten“.

Eigenartig muten uns einige „Bräuche“ an, die  in der Nacht vom 24. Zum 25. Dezember in Stralsunder Kirchen ausgeübt wurden. Der damalige Bürgermeister Franz Wessel (1487 – 1570) berichtete darüber. Die Christmesse – der Gottesdienst war noch katholisch – setzte um Mitternacht ein und dauerte Stunden. Zwischen den Andächtigen saßen junge Burschen in Frauenkleidern oder als Hirten verkleidet mit Hunden, Schafen oder Ziegen. Sie spektakelten umher und zerknallten Schweineblasen mit getrockneten Erbsen. In Kirchenecken wurde gegessen und getrunken.

So hat sich das Weihnachtsfest zwar in seinen äußeren Formen im Laufe vieler Jahrhunderte gewandelt, sein ursprünglicher Grundgedanke, der bis in altgermanische und römische Zeiten zurückreicht ist bis heute erhalten geblieben: Ein Fest des Friedens und der Völkerverständigung, der Besinnung und Sammlung neuer Kräfte.

Ein Mord vor 500 Jahren – aus der Geschichte Gustows und Rügens


Zur Geschichte des Ortes Gustow

2014 hat das 1314 erstmals erwähnte Gustow den 700jährigen Tag dieser Nennung begangen. Es kann nicht nur auf dieses tragische Ereignis zurückblicken. Wegen seiner strategischen Lage an einer alten Landstraße und an der Wamper und Gustower Wiek wurde es mehrfach durch Kriege und Plünderungen „heimgesucht“. Im Jahre 1678 war es der Krieg zwischen den Dänen und Brandenburgern gegen die Schweden, der hier zu einer Schlacht auf den Feldern zwischen Gustow und Warksow und zur Zerstörung des einstigen Bauerndorfes und seiner Kirche führte. Größere Bedeutung erreichten der Ort und seine Kirchgemeinde unter dem Pfarrer Karl Emanuel Christian Piper (1752-1831). Piper hatte Kontakte zu allen bedeutenden Persönlichkeiten Rügens, wohl auch zu Ernst Moritz Arndt. Piper legte einmalig für Rügen noch vor 1800 den Grundstein für ein solides Schulwesen in Gustow, wie er auch 1790 eine Hebammenstelle einrichtete.

Aus jüngerer Zeit ist Gustow durch seine Landwirtschaftliche Genossenschaft (LPG) „7. Oktober“ bekannt, die unter ihren Vorsitzenden Hans Lenz, Helmut Kircher und Egon Bauer einem auf Tierhaltung und Tierzucht orientierten umfangreichen Agrarbetrieb aufbauten, der 1989 beachtliche 358 Mitarbeiter hatte. Die häufig prämierte Genossenschaft besaß außerdem eine durch Klaus Perk geleitete ertragreiche Gärtnerei, in der seinerzeit 60 Personen Arbeit fanden. Daraus entwickelte sich nach 1990 u. a. eine „Agrargesellschaft GmbH“ Gustow mit allerdings nur noch etwa 50 Arbeitskräften im Jahre 1999. Mehrfach errang der Ort seit 1987 den Titel „Schönes Dorf“ und zeichnet sich auch gegenwärtig unter Bürgermeister Peter Geißler durch eine gepflegte Ortsstruktur aus.

Abb. 1. Die Kalkstein-Stele (Mordwange) auf dem Friedhof von Gustow. Aufnahme: A. Leube, August 2011

 

Die als „touristische Nebenstrecke“ bezeichnete und schon stark in ihrem Baumbestand gelichtete „Deutsche Alleenstraße“ von Stralsund nach Garz und Putbus führt nach etwa 6 km hinter Stralsund durch den kleinen Ort Gustow.

Einem aufmerksamen Reisenden gibt dabei eine senkrecht stehende Kalksteinplatte von etwa 2,6 m Höhe und 0, 6m Breite auf dem Friedhof an der Kirche Anlass zum Nachdenken.

Bereits um 1800 wurde vermerkt, dass sich „außerhalb des Friedhofes“ auf der Nordostseite an der Alleenstraße ein großer Sühnestein befand (Auszüge aus der Gustower Kirchenchronik des Pastors K. E. C. Piper /Aktenordner / Ortsakten Rügen / KHM Stralsund).

Abb. 2. Gustow. Mordwange. Aufnahme - A. Leube, Mai 2010

Abb. 2. Gustow. Mordwange aus Kalkstein. Aufnahme: A. Leube 2013

 

Es ist jene aus schwedischem Kalkstein gefertigte Mordwange von 2, 7 m Höhe, 0, 17 m Stärke und 0, 61 m Breite und oben 0, 85 m Breite  aus dem Jahre 1510 (vgl. Haselberg 1897, 298; Haas 1938). Ohle und Baier (1963, 260) nennen irrtümlich Granit. Eine weitere ähnliche Mordwange steht in Schaprode. Es gibt also zwei derartiger Gedenksteine auf Rügen.

Der auf dem Friedhof in Gustow erhaltene Sühnestein des Jahres 1510 gehört zu einer Gruppe von Kunstdenkmälern, die frühestens in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts errichtet wurden und heute unter strengem Denkmalschutz stehen (z. B. Saal 1971, 147 ff.; Neuber 1988 mit Literatur). Im Osten Deutschlands hat sich eine große Zahl dieser steinernen Denkmäler erhalten, so allein 367 in Sachsen, in Thüringen über 500, in der Niederlausitz 70, im übrigen Brandenburg nur acht. In Mecklenburg-Vorpommern sind es sieben Sühnesteine in Kreuzform und ein gutes Dutzend als Mordwange (nach Saal 1971, 147 mit Literatur) erhalten.

Die Kirche zu Gustow

Gustow ist eine eigenständige Kirchengemeinde gewesen und gehörte zwischen 1648 und 1815 zum schwedischen Königsreich: „Schweden hat zunächst in kirchlicher Hinsicht in dem übernommenen Rügen keine wesentlichen Änderungen eintreten lassen“ (Wiedemann 1934, 83).

Abb. 2. Gustow. Blick auf Kirche und Friedhof. Die Steinsäulen markieren die einstige Grabstätte der Familie von Bagewitz, Drigge. Aufnahme A. leube 2011

Abb. 3. Gustow. Blick auf Kirche und Friedhof. Die Steinsäulen markieren die einstige Grabstätte der Familie von Bagewitz, Drigge. Aufnahme A. Leube 2011.

 

1663 wurde eine allgemeine Kirchenvisitation durch die Kirchenpatrone angeordnet und nur allmählich wegen der folgenden Kriege vorgenommen. 1806 entstanden anstelle der bisherigen vier Präposituren nun zwei Propsteien in Bergen und Garz, wobei Gustow zu Garz gehörte (Wiedemann 1934, 91). Parallel dazu entstanden in Vorpommern vier Kirchen-Ämter mit eigenem Kirchensiegel: die aufgeschlagene Bibel, umschlossen auf einer Seite von einer fruchttragenden Rebe, auf der anderen Seite von einer Garbe. Dieses Siegel ist noch heute in Gebrauch.

Was hat es mit der Mordwange auf sich?

Bei näherer und genauer Betrachtung – die Kalksteinplatte ist dem sauren Regen und damit der Verwitterung seit fünf Jahrhunderten ausgesetzt – erkennt man auf der Vorderseite die Darstellung eines knienden Menschen mit einem Schwert auf dem Kopf.

Abb. 4. Gustow. Mordwange. Detail mit Darstellung des Schwertes und des Getöteten. Aufnahme – A. Leube 2010

 

Die Kunsthistoriker Ohle und Baier gaben 1963 folgende Beschreibung: „Auf der Vorderseite in Umrisslinien eingemeißelt: Kruzifix mit zwei Engeln, davor ein kniender Mann mit einem Schwert auf dem Kopf, daneben ein Kelch und Wappen mit Hausmarke. Der obere Teil des Steines ist scheibenförmig mit sieben angefügten Rosetten, die Rückseite unbearbeitet, die Oberfläche stark verwittert“.

Haas (1938b) schrieb dazu: „Auf der Vorderseite ist der Gekreuzigte eingemeißelt, dessen Lendentuch von 2 Engeln gehalten wird. Links daneben kniet die Gestalt eines Geistlichen, der die Hände zum Gebet erhoben hat; in seinem Haupt steckt das todbringende Schwert. Zur Rechten ist ein Wappen mit einer Hausmarke und ein Kelch dargestellt.

Abb. 5. Gustow. Mordwange. Darstellung des Kelches. Aufnahme – A. Leube 2010

Darunter befindet sich die achtzeilige Inschrift in gotischen Minuskeln, die also lauten: „Na der bort Xsti m cccc vnde x des  do(n)redag(es) in d(e) quatte (m) per vor sv(n)te michaele ys geslage(n) h(er) thomes norenberch karckh(ere) to gustow weset, dem(e) got gnedich sy.“

Haas (1938b) fährt fort: Daraus ergibt sich als Datum des Totschlages der 19. September 1510. Oben am Kreuz befindet sich ein Spruchband mit den Buchstaben „I n r i“ (Jesus Nazarenus, rex Judaeorum) und aus dem Munde des Geistlichen kommt ein Spruchband mit den Buchstaben: „O dm o m m, d. i. domine misere mei! – Herr erbarme dich meiner!“.

Haas hatte auch aus dem Gustower Kirchenbuch Erklärungen gefunden: „ Einige (drei) Bauern, die aus Stralsund stark bezecht zurückkehrten, gerieten in Streit und der Streit artete in Tätlichkeiten aus. Als nun der damalige Pastor Thomas Nörenberg den Streit zu schlichten suchte, wurde er von den sinnlos betrunkenen Bauern niedergestochen, daß er tot liegen blieb. Die Mörder mußten zur Strafe für ihre Untat einen kirchlichen Bau ausführen und zur Sühne für den Ermordeten den Stein aufrichten lassen“ (vgl. Heyden 1957b, 177, Anm. 4).

Die genauen Hintergründe dieses Totschlages sind dennoch nicht bekannt. Man erinnert sich aber an den 100 Jahre älteren „Pfaffentumult zu Stralsund“: 1407 wurden in Stralsund drei katholische Pfarrer auf dem Neuen Markt – heute ist hier ein kleiner Gedenkstein im Pflaster eingelassen – lebendig verbrannt. Hintergrund war damals die unsichere finanzielle Situation der Geistlichkeit und ihre eigenartigen Methoden der „Geldgewinnung“ zum Lebenserhalt. Der Mord von Gustow erfolgte jedoch 100 Jahre später und geschah am Vorabend der Reformation des Jahres 1535, die in Stralsund 1523 einsetzte. So können sich in Gustow „ideologische“ Streitigkeiten, aber auch ein Zerwürfnis um den Kirchenzehnt u. ä. Abgaben zwischen dem katholischen Pfarrer und der Dorfbevölkerung dahinter verbergen.

Letztendlich ist aber dieser Gedenkstein – eine so genannte „Mordwange“ – ein deutlicher Beleg für die damaligen „rauhen Sitten“ auf Rügen. Der rügensche Historiker Professor Dr. Alfred Haas (1860-1950) hat für den Zeitraum zwischen 1312 und 1417 allein 28 urkundlich nachgewiesene Mordtaten auf Rügen zusammengestellt.

So ist es auch verständlich, wenn der pommersche Chronist Thomas Kantzow (1898, 254) in der Mitte des 16. Jahrhunderts schrieb: „Es seint die Einwohner diesses Landes sehr ein mordisch und zenckisch Folck, das es eben an inen schyr wahr ist, wie das lateinische Sprichwort lawtet: „omnes insularis mali“. Dan im gantzen Land zu Pomern werden kein Jar so viel vom Adel und andere erslagen, als allein in diesser kleinen Insel“.

Er fährt fort: „Und aus sollcher Vermessenheit will einer dem andern nirgentz inne nachgeben, und khumpt daraus so viel Haders, Zancks und Morts (das es zu viel ist). Sonderlich geraten sie in den Krogen und Wirtzheusern leichtlich an ein ander, und wan einer sagt „das walt Got und ein kalt isen“, so mag man ime wol auff die Fawst sehen und nicht auf das Maul, dan er ist bald beyime“ .

Über das unmäßige Trinken in Pommern berichtete Kantzow aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (Kantzow 1898, 184). Danach gab es das „Bullentrinken“ – „und je mehr einer das hat pflegen können, je besser er bei den Leuten ist angesehen gewesen“. Dazu musste man drei Gläser unbekannter Größe und ein „Stenglein“ als viertes Glas austrinken. Die „Parlencke trinken“, d. h. ist eine große Schale austrinken, auf alle vieren reiten und trinken war „einen zu Wasser reiten“.

Natürlich hat Kantzow,  übrigens ein gebürtiger Stralsunder,  allein auf Rügen eine überzogene Behauptung abgegeben. Es war im damaligen Pommern allgemein eine „rauhe Zeit“. So haben sich aus der unmittelbaren Ostseeküste zwischen Grevesmühlen und Stralsund fünf weitere derartige steinerne „Mordwangen“ erhalten. Häufig wurden diese Gedenktafeln aber aus Holz angefertigt und sind damit vergangen.

Auf Rügen  in Schaprode befindet sich der zweite noch erhaltene derartige unter Denkmalschutz stehende  Gedenkstein, der  an den  Mord an dem Adligen Reinwart von Platen und seinen Söhnen (v. Platen 1938, 50 ff.) erinnert. Der Heimatforscher Carl Gustav von Platen – ein Nachkömmling dieser  rügenschen Adelsfamilie – hat die Mordtat in das Jahr 1368 gestellt und sah darin ein Zeugnis der Besitzstreitereien um Hiddensee. Die Inschrift lautet:

„Alle de hyr hinne gahn,
Ick bidde se, eyn kleine stahn,
un bidden God, in korter Tid
de Seele make pine quyt”
Reynwart Plate 1368

 1930 hatte es der Nachkomme Carl Gustav von Platen dichterisch umschrieben:

„Am Wegrand vor Schaprode, da steht ein grauer Stein,
drinnen meißelt’ man vor Zeiten der Platen Wappen ein.
Der Stein starrt stumm und schweigend, sechshundert Jahre lang,
um ihn webt graue Kunde der Sage dicht Gerank“.

Die Umstände des Gustower Mordes von 1510 – ein Politikum?

Die wahren Gründe, die eigentlichen Ursachen und wohl auch die Teilnehmer dieses Streites sind unbekannt. Das Jahr 1510 lag aber in einer sehr unruhigen Zeit. In dieser Zeit spitzten sich z. B. die Auseinandersetzungen der wendischen Hansestädte – also auch Stralsund – mit dem dänischen Königtum zu und gipfelten 1510 in einem Kriegsbündnis der Städte mit Schweden gegen Dänemark.

Darüber berichtete der Kirchenhistoriker Wackenroder (1730, 67) für das Jahr 1504: „Nun Hertzog Bogislaus von Hertzog Georg aus Meissen einen neuen Geheimen Rath D. Kitscher mitgebracht: Der rieth alsobald dem Hertzog, Gewalt und Feindseligkeit wider die Stralsunder zu gebrauchen, zu dem Ende viele Bürger in Eisen geschlagen, und die Zufuhr der Stadt gesperret ward. Hierdurch wurde Herr Omnis rege und hatte Bürgermeister Zabel Oseborn gnug zu thun, den Pöbel abzuhalten, daß sie den Hertzog zu Barth nicht überfielen: Allein sie drungen Hauffenweiß ins Land Rügen, brachten unterschiedliche von Adel auf ihre Seite, und verübten Gewaltthätigkeiten auf dem Fürstl. Höfen und Dörfern, da sie alles raubeten, was ihnen vorkam“.

Darauf folgte 1510 ein Vertrag zwischen Bogislaw mit Stralsund in Rostock, der „Rostocker Rezess“, der aber bereits 1511 nicht eingehalten wurde (Wackenroder 1730, 68). 1511 fiel der dänische König mit Truppen auf Rügen bei Schaprode ein, die  „die Stralsundischen Güter bis auf den Grund verwüsteten“ (Wackenroder 1730, 68).  Auf Seiten der Stadt Stralsund war Gödeke von der Osten zu Streue. Außerdem hieß es: „In Rügen wurden auch einige Irrungen gehoben, indem zuweilen die Stralsunder in der Verschuldeten von Adel Güter gefallen, und sich nach Belieben bezahlt gemacht; Welche Gewaltthätigkeit abzustellen, gute Gegenverfassung geschehen und bey dem Landvoigt die erste instance zu thun, und verhörter Sachen vorzunehmen beschlossen worden (Wackenroder 1730, 69).

In dieser  politischen und militärischen Gemengelage erfolgte der Gustower Pastoren-Mord.

Vielleicht spielten auch kirchliche „Betrügereien“ eine Rolle: im Jahre 1511 hatte in Stralsund ein altes Weib – Mutter eines jungen Mönches – das Blut eines geschlachteten Hahnes in ein Kruzifix von St. Marien geschüttet. Dieses ging so künstlich zu, daß es schien, das Bild wollte Blut weinen“ (Wackenroder 1730, 69).

Weitere Morde des 16. Jahrhunderts auf Rügen

Wenige Jahrzehnte später – im Jahre 1554 – wurde in Gingst der aus Bergen stammende Priester Laurentius Krintze, also  ein weiterer Kirchenmann auf Rügen, erschlagen (Heyden 1956, 52). Krintze war seit 1537 in Gingst der erste evangelische Pfarrer gewesen.

Hier war aber der Mörder der Adlige Sambur Preetz aus Silenz und die Tatwaffe eine zinnerne Kanne. Der Mörder wurde landflüchtig, und der Flecken Gingst verlor die Freiheit, Jahrmärkte abzuhalten. Später wurde hier ein „steinernes Kreuz, ein sogenanntes Mordkreuz, errichtet“ (Wiedemann 1934, 75). Vor 1727 wurde das Steinkreuz durch einen Pferdewagen umgeworfen, zerbrach und ist inzwischen verschollen. Ein vor der Kirche liegender Stein erinnert nur an die Mordtat und die Mordstelle.

Carl Gustav von Platen berichtete über Thomas II. von Platen, der 1317 auf Stralsunder Gebiet erschlagen wurde und dessen Mörder nach Dänemark flüchteten (v. Platen 1938, 51).

Mordkreuze, Mordwangen und Sühnesteine in Pommern

Bereits 1897 beabsichtigte die „Kommission zur Erhaltung und Erforschung der Denkmäler in der Provinz Pommern“, als Einzeldenkmäler „die Denksteine und Kreuze von Schaprode, Gustow auf Rügen, Berthke, Kreis Franzburg, Reinberg, Kreis Grimmen, Sassen, Kreis Greifswald, Kruckow, Kreis Demmin, Grüttow, Kreis Anklam, Pasewalk, Kreis Ueckermünde, Sommersdorf, Kreis Randow, Kremzow, Kreis Pyritz, Stargard, Kreis Saatzig, Wischow bei Treptow a. Rega, Kammin in Pommern und Rützow, Kreis Kolberg-Körlin“ „unter obrigkeitlichen Schutz zu stellen“ (Baltische Studien N. F. 1, 1897, 315).

1912 hatte sich der Stettiner Kunsthistoriker Dr. Lemcke „über Mordkreuze und Mordwangen in Pommern“ geäußert (Lemcke 1912, 174 f.).

Lemcke wies auf die Strafjustiz des Mittelalters hin, die oft geringe Vergehen mit dem Tode bestrafte. Mord und Totschlag konnten aber auch durch ein Wergeld – um nicht die altherkömmliche Blutrache fortzusetzen – gesühnt werden. Man zahlte dann den Verwandten des Toten eine Entschädigung. Dazu traten unter Einfluss der Kirche noch Aufwendungen für das Seelenheil des Erschlagenen. Das waren zunächst eigentliche Seelenmessen wie aber „auch die Aufrichtung eines steinernen Kreuzes an der Mordstätte, das die Vorübergehenden zu Fürbitten auffordern sollte“ (Lemcke 1912, 174).

Abb. 6. Verbreitung der Mordwangen und ähnlicher Grabsteine (nach Ende 1973, Abb. 9)

 

Nach Lemcke wurden diese Denkmale stets aus schwedischem Kalkstein gefertigt und haben teils die Form eines Kreuzes und teils einer Wange. Die einem Brett ähnelnden Steinwangen wurden auch „Docken“, d. h. Puppen, genannt. Sie haben meist am oberen Ende eine Einschnürung, durch die ein kreisförmiger Kopf abgesetzt wurde. In den pommerschen Urkunden wurden seit 1290 derartige Sühnesteine erwähnt – es haben sich aus dieser Zeit aber keine erhalten.  In Pommern sind die ältesten ohne Merkzeichen oder Inschriften. Man brachte später das Wappen an, wenn der Erschlagene von Adel war, sonst wurde die Hausmarke eingearbeitet. Lemcke erwähnte das Stargarder Kreuz mit Nennung des Mörders sowie den in der Kirche von Nossendorf bei Grimmen aufbewahrten Sühnestein des Plebanus Gerhard, der in der Kirche getötet wurde. Die meisten Steine hatten schon vor 100 Jahren stark gelitten, so dass Lemcke zum Denkmalschutz aufrief: „Es ist dringend zu wünschen, daß diese Denkmäler unter öffentlichen Schutz gestellt und vor jeder weiteren Schädigung gesichert werden“ (Lemcke 1912, 175). Dabei bezog er auch den Sühnestein von Gustow mit ein.

Eine weitere Mordwange befindet sich bei Berthke unweit von Franzburg (v. Haselberg 1881, 17 f.). Die Platte ist 2,23 m über dem Acker hoch, 0,60 m breit und 0,2 m dick. Sie schließt oben mit einem Dreiviertel-Kreis ab: „auf der nördlichen Seite ist durch eingeritzte Linien die Gestalt eines betenden Geistlichen dargestellt; oben links neben der Brust ein Spruchband, unter den Füssen eine jetzt nicht mehr lesbare Inschrift; erkennbar ist noch eine Tasche rechts neben der Gestalt und ein Flachbogen mit Ornament oberhalb des Kopfes. Auf der südlichen Seite des Steines findet sich eine ähnliche Gestalt. Die Inschrift … lautet: „anno d(omi)ni m ccc xiii feria secunda p(ost) trinitatis interfectus innocens frater dominus reimarus ora p(ro) eo ach leve here bidde … dinen leven bolecken kinde“ (v. Haselberg 1881, 17 f.). v. Haselberg ist der Meinung, dass die Datierung nicht stimme, da die Minuskelschrift auf spätere Zeit deutet.

Ein „Mordstein“ befindet sich bei Sommersdorf – unweit Kasekow im Randowgebiet (Lemcke 1901, 133 f.). Es ist eine 1,9 m hohe und 0,67 m breite „Wange aus Schwedenstein,  gothländischem Kalkstein“. Im oberen Drittel bilden vier viertelkreisförmige Durchbrechungen ein griechisches Kreuz. Dazu die Umrisse des Kruzifix und das Wappen der Familie Ramin. In gotischen Minuskeln die Inschrift darunter: „Im Jahre 1423 wurde Hinrik von Ramin von den Bauern in Wartin erschlagen“ (lat.).

Auf dem Kirchhof von Reinberg südlich Stralsunds befindet sich eine Kalksteinplatte von 2 m Höhe und 0,59 m Breite mit einer knienden Gestalt, die ihre Hände faltet sowie der Darstellung des Christus am Kreuz, dazu gehören die Worte „domine misere mei“ (von Haselberg 1881, 238). Der Sage nach sollte der Stein zur Erinnerung an die Hinrichtung des fürstlichen Rates und Landvogts Raven von Barnekow, der 1452 in Stralsund zum Tode verurteilt wurde, stehen. Diese Tat soll nach nicht verbürgter Überlieferung ein „Heyno van der Beken“ getan haben (von Haselberg 1881, 238). Haselberg erwähnt ferner die Aufstellung einer steinernen Mordwange durch den Matthias Lippe, der in Greifswald einen Hermann Goise tötete (Zeitschrift „Sundine“ 1833, 95; Haselberg 1881, 238).

Sinn und Zweck der Steinkreuze und Mordwangen in Mecklenburg-Vorpommern

Der Kunsthistoriker Horst Ende hatte 1973 diese mecklenburgisch-vorpommerschen Denk- und Sühnesteine zusammenfassend untersucht (Ende 1973, 56 ff.). Danach entstanden sie zwischen der Mitte des 14. und dem frühen 16. Jahrhundert – Gustow ist darin das jüngste Steindenkmal. Sie sollten die in dieser Zeit noch häufige Blutrache eindämmen. Mit dem Anfang des 16. Jahrhunderts setzte die „Halsgerichtsordnung“ mit entsprechenden amtlichen Strafen ein. In der Darstellung des aus Kalkstein gefertigten Steinkreuzes mit dem Verstorbenen, einer Gebetsformel (Misere mei deus), der Darstellung des Kruzifixes ist eine große Einheitlichkeit festzustellen. Die Inschriften verwenden die gotische Minuskel und bedienen sich bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts der lateinischen Sprache, später auch des Niederdeutschen, wie auch in Gustow. Man sollte für das Seelenheil des Toten beten, da dieser keine Möglichkeit besaß, sich auf seinen Tod vorzubereiten.

Nach Horst Ende (1973, 57 f.) ist es unklar, wer die Veranlassung zur Aufstellung des Steines gab. So ist es durchaus fraglich, ob die Steine wirklich „Sühnesteine“ sind. Allerdings ist nicht nur für Gustow, sondern auch für derartige Steine in weiteren Orten sicher, dass die Steine für eine Person gesetzt wurde, die eines gewaltsamen Todes starb. Die heute erhaltenen Steindenkmale sind sicher der kärgliche Rest einer ursprünglichen Fülle von Sühnsteinen. Dazu kommt noch die Form des Steinkreuzes, die im Kreis Demmin und in der Uckermark zu finden ist (Hinrichs 1969, 15 ff.). Derartige Sühnekreuze sind zwischen 1 und 2 m hoch und stammen aus Ellingen (Kalkstein), Kruckow und Prenzlau. Die Risse des Kreuzsteines aus Ellingen wurden 1969 durch einen Polyester-Harzverguß geschützt (Rosteck 1969, 14 f.).

Etwas zur Mordwaffe

Die Mordwaffe in Gustow – so die Darstellung auf der Kalksteinplatte – wird also ein zweischneidiges Schwert gewesen sein. Das Schwert war in jenen Jahrhunderten – durchaus mit dem Dolch – allerdings nur Bestandteil der Adelsrüstung und nicht die der Bauernschaft: „Der Nierendolch ist im Mittelalter und der frühen Neuzeit die wichtigste Wehr, besonders bei den niedrigen Ständen. Beim Adel und bei den Patriziern ist er wohl hauptsächlich eine Zweitwaffe, wobei das Schwert selbstverständlich nicht zur alltäglichen Ausrüstung gehört“ (Schoknecht 1992, 202).

Das Waffentragen innerhalb der Städte war nicht gestattet (Schoknecht 1980, 214). Die Mordwange von Steinhagen zeigt jedoch ein Mönchsbild, mit einem Dolch in der Brust (Heyden 1957 I, 175).

Abb. 7. Stralsund. Verzierte Nierendolche aus den Grabungen im Stadtgebiet Stralsunds

 

Dazu hatte bereits der Historiker H. A. Knorr (1971, 131) für das 14. Jahrhundert ausgeführt: „Der repräsentierende Standesherr als Richter, Lehnsherr, die Ritter in Rüstung führen im Sachsenspiegel keine Dolche, sondern das Schwert als Symbol der herrschenden Klasse. Aber Vasallen, Knappen, Kriegsknechte, bewaffnete Diener, Schergen, Zollwächter werden mit dem Dolch dargestellt, also ein Personenkreis im Herrendienst. Dazu kommen einige Male Bürger und Bauern mit dem gleichen Dolch an der Tracht vor. Der Bereich des Dolchträgers umfasst also weitgehend nicht feudale Schichten“.

Sollte in Gustow die Mordtat durch Bauern vollführt worden sein, dann kämen nur Dolche in Betracht, oder die gesamte Geschichte mit betrunkenen Bauern als Täter wäre falsch überliefert.

Diese Mittelalterdolche, die nach der Griffgestaltung als „Nierendolche“ bezeichnet werden, wurden inzwischen durch den Prähistoriker Ulrich Schoknecht eingehend dargestellt und hauptsächlich dem 13. bis 15. Jahrhundert zugewiesen (Schoknecht 1980, 209 ff.; 1983, 223 ff.; 1992, 197 ff.). Wie sah ein derartiger Dolch aus? Auf der Dobbertiner Grabplatte des Heinrich Gloewe erkennt man den langen zweischneidigen Dolch mit der typischen Nierenform des hölzernen Griffabschlusses (Schoknecht 1992, 200, Abb. 3a). Ein Beispiel aus dem mecklenburgischen Wolfshagen bei Strasburg – ähnliche stammen aus den Altstadtgrabungen in Stralsund – zeigt uns, dass der Dolch in der Regel einschneidig war und zu den großen Messern („Stekemesser“ – Stichmesser; lat. cultellus fixoralis bzw. acutus) gehörte (Schoknecht 1992, 198, Abb. 1d).

Literatur:

Ende, H. 1973: Denk- und Sühnesteine in Mecklenburg. In: Informationen des Bezirksfachausschusses für Ur- und Frühgeschichte Schwerin 13, 56-67.

Haas, A. 1938: Oestlich der Halbinsel Drigge (2. Teil). Die Dorfgemeinde Gustow im Wandel der Geschichte. In: Sippe und Heimat Nr. 22.

Haselberg 1897: Baudenkmäler des Regierungsbezirkes Stralsund. Band 4: Kreis Rügen.

Heyden, H. 1956: Die Evangelischen Geistlichen des ehemaligen Regierungsbezirkes Stralsund. – Insel Rügen. Greifswald.

Heyden, H. 1957: Kirchengeschichte Pommerns. I. Band. Von den Anfängen des Christentums bis zur Reformationszeit. Köln-Braunsfeld.

Hinrichs, A. 1969: Die Flurkreuze des Kreises Prenzlau. In: Mitteilungen des Bezirksfachausschusses für Ur- und Frühgeschichte Neubrandenburg 16, 15-19.

Kantzow, Thomas (Nachdruck 1898): Chronik vom Pommern in hochdeutscher Mundart. Hrsg. von Georg Gaebel. Stettin.

Knorr, H. A. 1971: Messer und Dolch. Eine Untersuchung zur mittelalterlichen Waffenkunde in gesellschaftskritischer Sicht. In: Veröffentlichungen des Museums für Ur- und Frühgeschichte 6, 121 – 145.

Lemcke, H. 1912: Mordkreuze und Mordwangen in Pommern. Monatsblätter der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde 11, 174-175.

Neuber, D. 1981: Zu einigen Problemen des Steinkreuzsetzens. In: Veröffentlichungen des Museums für Ur- und Frühgeschichte Potsdam 22, 225-227.

Ohle, W. und Baier, G. 1963: Die Kunstdenkmale des Kreises Rügen. Schwerin.

Rosteck, H. 1969, 14 f.:  Pflegearbeiten am Steinkreuz in Kruckow, Krs. Demmin. In: Mitteilungen des Bezirksfachausschusses für Ur- und Frühgeschichte Neubrandenburg 16, 14-15.

Saal, W. 1971: Das Steinkreuz von Axien, Kr. Jessen. In: Veröffentlichungen des Museums für Ur- und Frühgeschichte Potsdam 6, 147-149.

Schoknecht, U. 1980: Mecklenburgische Nierendolche und andere mittelalterliche Funde. In: Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern 1979 (1980), 209-231.

Schoknecht, U. 1983: Nierendolche in Mecklenburg (Teil II). In: Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern 1982 (1983), 223-246.

Schoknecht, U. 1992: Nierendolche in Mecklenburg-Vorpommern (Teil III). In: Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern 1991 (1992), 197-210.

Wackenroder, E. H. 1730: Altes und Neues Rügen. Stralsund. Das ist: Kurtzgefaßte und umständliche Nachricht, von demjenigen, was sowol in Civilibus, als vornemlich in Ecclesiasticis mit dem Fürstenthum Rügen, von Anfang an, biß auf gegenwärtige Zeit sich zugetragen; nebst Richtigem Verzeichniß der IV. Praeposituren/mit denen einverleibten Pastoraten dieser Insel/auch umständl. Lebens-Beschreibung der Personen so Zeit der Reformation B. Lutheri im Lehr-Amt daselbst gestanden. Jetzo mit eiem Supplement von 2. Capitteln/von dem Pastorat zu Trent vermehret. Verlag Jacob Löffler.

Wiedemann, E. 1934: Kirchengeschichte der Insel Rügen. Stettin.

 

Mit Kegelmütze, Schnürleib und Kniehosen

(OZ v. 28.4.1977)

Jahrhundertealte Mönchguter Tracht, Im Göhrener Heimatmuseum wird sie aufbewahrt

Zu den bekanntesten Erscheinungen der der rügenschen Volkskultur gehört die Mönchguter Tracht, die gewissermaßen als das rügensche Symbol Eingang in die Werbung und in den Tourismus fand. Die DDR würdigte diese Tracht sogar durch die Ausgabe einer Briefmarke als Zusammendruck von Frauen- und Männertracht. Die beste Information vermittelt jedoch das Göhrener Heimatmuseum. Hier ist es der langjährigen Leiterin Ruth Bahls zu verdanken, dass mit Akribie und unter großen Schwierigkeiten sämtliche Trachtteile zusammengestellt und der Öffentlichkeit zugängig gemacht wurden.

Historische Postkarte, ca.1910

Historische Postkarte, ca.1910

Die Tracht, die als „einfach und zweckmäßig, zurückhaltend und sparsam in den Farben“ bezeichnet wird, verkörpert nach einigen Wissenschaftlern „Ernst und Würde, und jene Schlichtheit, die Zeichen der Anspruchslosigkeit …“ ist. Sie wurde fast ausnahmslos im Haushandwerk hergestellt und ließ sich von Prinzipien strenger Sparsamkeit leiten. Das typische der Frauentracht bestand in einer kegelförmigen Mütze, dem Schnürleib, buntfarbigen Kanten- und dunklen Oberröcken. Ein bunt gestreiftes Mieder war mit Perlen besetzt und galt als eigentliches Zierstück der Tracht. Für die Männer war die bunt gestreifte Weste, eine offene Drillichjacke, und weite Kniehosen charakteristisch.

Da die frühesten Nachrichten zur Mönchguter Tracht erst 1730 einsetzten und genauere Beschreibungen sogar erst um 1800 erfolgten, bleibt ihre Entstehung und Herkunft eine noch weitgehend ungeklärte Frage. Nach älterer Auffassung – neuere Forschungen fehlen leider – bildete sich diese Tracht seit dem späten 16. Jahrhundert heraus und nahm besonders im 19. Jahrhundert verschiedene neue Kleidungsstücke auf (z. B. den Strohhut und die Perlenstickerei bei der Frau, Zylinderhut, Schirmmütze und langer Überrock für den Mann).

Weniger bekannt ist, dass eine ähnliche Tracht noch bis 1800 auf Ummanz und Hiddensee getragen wurde. Vermutlich weisen diese drei Trachtengebiete auf eine ursprünglich weit verbreitete, einheitliche Tracht im südlichen Ostseeküstengebiet (ähnliches gab es auch auf dem Darß und auf Usedom). Die Tracht hielt sich nur in kirchlichen Ländereien mit einer kulturellen und verkehrsmäßigen Abgeschlossenheit – Ummanz, Hiddensee und Mönchgut waren Klosterbesitz im Mittelalter. In den anderen gebieten vernichtete die verschärfte Ausbeutung seit dem 16. Jahrhundert das selbständige Bauerntum (sog. Bauernlegen und Entstehen der großen Güter mit Landarbeitern) und verhinderte die Ausbildung bzw. den Bestand einer bäuerlichen Tracht.

Historische Postkarte, 1901

Historische Postkarte, 1901

Verschiedentlich, so auch auf Rügen, versucht man im 20. Jahrhundert durch Trachtenfeste eine Konservierung dieser Kultur zu erreichen, allerdings ohne Erfolg. Während 1914 noch zehn Prozent der Bevölkerung Mönchguts die Tracht anlegten, waren es 1930 nur noch 55 ältere Leute. Nach 1945 sah man verschiedentlich noch manches praktische Kleidungsstück, wie die weiten Kniehosen und den Handschuh mit den beiden Daumen (sog. Dümlings), obwohl noch größere Trachtenteile zum Familienerbe gehörten. Die Binzer Likedeeler und die Tanzgruppe von Alt-Reddewitz sorgten in den 70er und 80er Jahren dafür, dass die Mönchguter Tracht nicht völlig in Vergessenheit geriet.

Alte Rügensche Bräuche und Sitten zum Weihnachtsfest

(OZ v. 24.12 1976)

Rumprekker brachte Peppernöt

Ursprünglich erwuchs die Sitte der Gabenverteilung (Äpfel, Nüsse, Süßigkeiten) aus alten winterlichen Kultbräuchen. Ausgeübt wurden sie durch vermummte Personen oder Tiergestalten. Daran erinnert noch der Name des „Knecht Ruprecht“ als rauher „Percht“. Im Niederdeutschen ist er als „Ruger Klaas“ bekannter.

Auf Mönchgut erschien – wie F. Adler mitteilte – der „Rumprekker“. Ertrug eine Gesichtsmaske und in der Hand eine Rute bzw. einen mit Holzasche gefüllten alten Strumpf. Sein Mitbringsel waren nur einige „Peppernöt“. Auch die Geschenke der Familienmitglieder untereinander wurden recht prosaisch mit den Worten „Hu, Julklapp“ zur Tür hineingeworfen. Das waren dann die schön verzierten Webbrette, Flachsschwingen, u. ä., die wir in den Museen von Garz, Göhren und Stralsund bewundern können.

Sogenannte Flachsschwingen, landwirtschaftliches Werkzeug

Sogenannte Flachsschwingen, landwirtschaftliches Werkzeug

Der kleine Tannenbaum, außerordentlich reich behangen mit Ketten getrockneter Pflaumen und Rosinen, Äpfeln, Nüssen und Gebäck in Tierform, wurde erst am nächsten Morgen angezündet. Das Festessen an diesem Tag war Schweinebraten mit Reis und Backpflaumen.

Auch in den anderen Teilen Rügens fand am Weihnachtsabend ein Umzug statt. Etwa bis 1830 zog ein Ziegenbock, gebildet aus zwei jungen Burschen, einem Laken und einem jugendlichen Reiter, in der Umgebung von Altefähr von Haus zu Haus. Mit zwei mächtigen Bockshörnern ausgestattet, ängstigte man die Kinder und erhielt schließlich eine kleine Gabe.

Der Ziegenbock konnte auch von einer Person, die auf einer Astgabel ritt, mit einem Laken gebildet werden. Vorn wurde ein geschnitzter Ziegenkopf getragen. Im damaligen Pommern hieß sie „Schnabuck“, und im Stralsundischen ritten der Ruklaas auf einem Schimmel und sein Begleiter Rumpsack auf einem Bock. Begleiter des „Schnabuckes“ trugen Kiepen mit Nüssen und Äpfeln und spendeten den Kindern, worauf sie von deren Eltern ein kleines Geldgeschenk erhielten. Dieser Umzug ist auf Rügen noch 1852 bezeugt.

Zuweilen war der Ziegenkopf mit einem Klapperinstrument verbunden und wurde dann als „Klapperbock“ bezeichnet. Trat an die Stelle des Ziegenkopfes ein Pferdekopf, war die Gestalt des Schimmelreiters gegeben. Dieses Brauchtum war im Südwesten unserer Insel verbreitet und erinnert an Umzüge und Gestalten, wie wir sie heute noch aus den Alpenländern kennen.

Die sogenannten heiligen zwölf Nächte umfassen den Zeitraum zwischen dem 25. Dezember und dem 6. Januar (Heilige Drei Könige). Keine Zeit des Jahres besaß derartig viele abergläubische Gebräuche wie diese. Oft setzte man die Rauhnächte (rau = wilder Spuk) bereits mit dem Andreastag (30. November) an. In dieser Zeit wütete das „wilde Heer“. Fruchtbarkeitszauber, Dämonenabwehr und Totenehrung bestimmten fast alle Handlungen, die sich bis weit in die germanische Frühgeschichte zurück verfolgen lassen. Während dieser Zeit durfte nicht gewaschen und keine Wäsche getrocknet werden, da andernfalls einer aus der Familie sterben müsse. Man durfte nicht spinnen und nicht in der Erde graben.

Weihnachten – Der Bärtige Alte ist jünger als wir vermuten

(OZ v. 24.12.1976)

Das christliche Weihnachtsfest wurde zu DDR-Zeiten als das Fest des Friedens und der Völkerfreundschaft bezeichnet.

In den Weihnachtsfeiertagen können wir uns auf das im vergangenen Jahr Vollbrachte besinnen und Kräfte für das neue Jahr sammeln.

In diesem Grundgedanken besitzt Weihachten eine uralte Wurzel.

Die heutige Form des Feierns sowie viele Bräuche und Sitten gehen auf eine Mischung vorchristlicher Hochwinterfeste zum römischen Jahresbeginn am 25. Dezember zurück, dem Tag der unbesiegbaren Sonne. Die Christen feiern die Geburt Jesu.

Die Germanen Mittel- und Nordeuropas begingen in der Mitte des Dezembers ihr Mittwinterfest, das sogenannte Julfest. Mit der Sonnenwende verbanden sie einen Kampf mit den Dämonen und übten Fruchtbarkeits- und Toten-Zeremonien aus. Manches davon hat sich bis in die Gegenwart erhalten, so die Umzüge der Jugend, der Schimmelreiter und die Klapperböcke gegen Geister des Unheils. Einige Tiere hießen bezeichnenderweise „de swarte Oß“. Besonders gefährdet waren die 12 Nächte nach dem 25. Dezember (bis zum 6. Januar, dem christlichen Tag der Heiligen Drei Könige). In dieser Zeit durften bestimmte Speisen (z. B. Hülsenfrüchte) nicht gegessen werden. Man räucherte mit Wacholder, versteckte den Waschlappen (weil er den Tod bringt) und stellte als Schutz die Axt vor das Haus.

In dieser sturmreichen Zeit tobte der „wilde Jäger“ oder auch der „Wode“ bzw. „de Wor“ durch die Lüfte. Es ist die Erinnerung an die germanische Gottheit Wodan. Viele Sagen gab es auf Rügen über ihn. So traf man ihn in den Ralswieker Bergen, in der Garzer Heide und auf den Dollahner Höhen. Als Schimmelreiter ist er aber auch den Fischern begegnet.

Sogenanter Bügelbaum, Weihnachtsschmuck der Seeleute

Sogenanter Bügelbaum, Weihnachtsschmuck der Seeleute

Obwohl es bei den Völkern schon seit frühen Zeiten auch eine Baumverehrung gab, ist die Sitte des Weihnachtsbaumes noch sehr jung. Erst seit dem 16. Jahrhundert ist er bei uns nachweisbar. Eine Sonderform bei den Küstenbewohnern war der sogenannte Bügelbaum aus Hölzern, der mit Kerzen, Nüssen und Backwerk geschmückt wurde. Ihn gab es einst auf Hiddensee. Aber auch Stechpalme, Mistel und Wacholder als immergrüne Gehölze, denen man eine besondere Lebenskraft nachsagt, wurden in der Weihnachtszeit verwendet.

Der Weihnachtsmann als Glücksbringer und Verteiler von Geschenken erinnert sehr stark an den germanischen Gott Wodan. Ursprünglich verteilte nur der Nikolaus am 6. Dezember die Geschenke. In der Gestalt des „Herrn Winter“ als gutmütigen, Pfeife rauchenden alten Mann mit weitem Mantel tritt uns der Weihnachtsmann sogar erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts entgegen und wurde eigentlich erst von dem bekannten Maler Moritz von Schwind geschaffen.

Im winterlichen Brauchtum spielte früher auch der 11. November, der Martinstag, eine Rolle, da mit ihm das wirtschaftliche Jahr des Bauern endete. Jetzt wurde die gemästete Gans geschlachtet und man sagte: Ist St. Martins Gans am Brustbein braun, wird man mehr Schnee als Kälte schauen. Ist sie aber weiß, so kommt weniger Schnee als Eis. Auch das Schweineschlachten fand jetzt statt – daher trug der 11. November auch die Bezeichnung „Speckmärten“.

Jagdverbot bei „Pein des Halses …“

(OZ v. 19.3.1976)

Alte Jagdgeschichten

In den früheren Jahrhunderten hing die Jagd natürlich von dem vorhandenen Wildbestand sowie von den Jagdwaffen und -methoden ab. So barg man aus der Steinzeit Rügens (vor etwa 5000 Jahren) sogenannte Vogelpfeile, die die Jagd auf Wasservögel belegen. Das ist bei dem Reichtum Rügens an Land- und Wasservögeln nicht verwunderlich. Im 14. Jahrhundert gehörten erlegte Wildgänse und Schwäne zur Festtafel des Hochadels.

Ausgrabungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin vor einigen Jahren auf dem slawischen Burgwall von Arkona erbrachten den Nachweis einer außerordentlich vielseitigen jagbaren Tierwelt auf und um Rügen im 9. bis 12. Jahrhundert. Hier sollen nur genannt sein: Hase, Hirsch, Kegelrobbe, Reh, Bergente, Bussard, Habicht, Kormoran, Rebhuhn, Schlangenadler, Stock- und Eisente sowie Turmfalke. Erst der Übergang von Grund und Boden in Privateigentum – zunächst des Ackers, später auch der Wälder und Heiden – machten dem Recht des einzelnen, Wild zu erlegen, ein Ende. Aus dem 16. Jahrhundert sind für Rügen außerordentlich harte Jagdgesetze überliefert.

Neben den „Jagdgehölzen“ der Adligen diente die Halbinsel Wittow im 16. Jahrhundert den pommerschen Fürsten als Hasengehege. Hier durfte, wie die Gesetzessammlung aus dem Jahre 1546 vorschrieb, niemand „jagen, Netze stellen, Stricke nach dem Hasen legen, Hetzen mit großen Hunden, nicht schießen oder werfen, wenn sie ihm schon in den Kohlgarten gingen, bei der Pein des Halses …“ . Wer einen Hund hielt, musste ihm eine Vorderpfote abschlagen lassen. Als Mindeststrafe bei Verstößen galten 60 Mark. Sie entsprachen dem sogenannten Bruchgeld, das man für einen erschlagenen Bauern zu zahlen hatte! Diese menschenverachtende Gesetzgebung übertraf damit die wegen ihrer Härte berüchtigten alt-englischen Jagdgesetze und ist Ausdruck der absolutistischen Herrschaft des Adels im Feudalismus.

Die Stubnitz war das Jagdrevier für das Hochwild, worunter Rot- und Damwild zu verstehen sind. Auch in der Nähe der Stubnitz durften nur dreibeinige Hunde gehalten werden. Weitere Jagdgebiete des Adels lagen bei Garz, Rosengarten und Gützlaffshagen. Bekannt ist auch, dass die Granitz mit ihrem Jagdschloss ein eingehegtes Jagdrevier der Herren von Putbus besaß, das nur durch feste Torhäuser zugängig war.

Da das waldreiche Rügen die pommerschen Fürsten zu ständigen Jagden animierte, ließen sie in Bergen als „anständige Wohnung“ zwischen 1605 und 1611 ein Schloss errichten, das allerdings bereits 50 Jahre später verfallen war. Es stand auf dem Terrain des späteren Rates des Kreises. Damals wollten die pommerschen Fürsten Rehe anstelle der Hirsche aussetzen, die es auf Rügen nicht mehr gab, und die noch 1860 in der Stubnitz unbekannt waren.

Wolfsjagd auf „Preesters rugen Hund“

Am bedeutendsten waren damals Wolfsjagden. Der Wolf war nach der Verödung durch den dreißigjährigen Krieg wieder eingewandert und erst 1697 auf Rügen erneut ausgerottet.

Ein zeitgenössisches, sehr verbreitetes Scherzlied um 1655 verspottete die „Wolfsjagd“ einiger Rügenschen und Stralsunder Edelleute, die zum Schluss nur „Preesters ruden Hund“ erlegten. Darin wurden Feigheit, Frömmelei, Raffsucht, Geiz und Modetorheit der von Ahnen, Barnekow, von Bohlen, von Gagern, von Lancken usw. mit bissiger Ironie dargestellt.