(OZ v. 28. und 29.3.1990)
Nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches 1945 entstand das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bereits zwei Jahre später erfolgte eine Umbenennung in „Land Mecklenburg“. Schließlich wurde im Jahre 1952 eine Neugliederung in die drei Bezirke Rostock, Neubrandenburg und Schwerin vorgenommen.
Damit wurde auf eine undemokratische Weise eine mehr als 800jährige Tradition in der Länderbezeichnung beendet und dem Heimatgefühl und der Heimatverbundenheit vieler Menschen ein schwerer Schlag versetzt.
Der Name „Pommern“ lässt sich bis in das 12. Jahrhundert verfolgen. In jener Zeit entstand im Gebiet um Stettin (heute Szczecin) das Herzogtum Pommern, dessen Bewohner der slawische Stamm der Pomoranen, d. h. der „am Meer wohnenden“, war. Ihnen benachbart lebten im Peene-Gebiet die slawischen Zirzipanen, in der Uckermark die Ukranen und auf Rügen und dem benachbarten Festland die Ranen .Zunächst waren diese Stämme noch unabhängig und besaßen eigene Stammesherzöge. Seit dem späten 12. Jahrhundert bildeten sie das Ziel dänischer, polnischer und deutscher Kriegszüge. So gelangten sie zunächst unter polnische, später unter dänische Vorherrschaft.
Rügen war bis 1325 eine selbständige Insel
Rügen behielt unter einem eigenen Fürstenhaus seine von Pommern abgetrennte selbständige Bedeutung, die erst mit dem Tode des letzten Fürsten Witzlaw III. (1286 – 1325) endete.
Nun gelangte es durch einen Erbvertrag an das Fürstentum Pommern-Wolgast. Pommern-Wolgast entstand 1295 und umfasste das nördliche Vorpommern bis zur Peene, während das Gebiet südlich der Peene und Hinterpommern zu Pommern-Stettin gehörte. Die Grenze zwischen Vor- und Hinterpommern bildete im Wesentlichen die Oder. Die Westgrenze Vorpommerns war die Recknitz.
Das Jahr 1325 ist also für die Rügensche Geschichte von entscheidender Bedeutung, da nun die politische Selbständigkeit beendet war und die Bindung an die Geschicke Pommerns begann. Diese Ehe“ war nicht unumstritten, da auch Mecklenburg Rügen einverleiben wollte. Erst 1328 verzichtete der Herzog von Mecklenburg nach kriegerischen Kämpfen und einer finanziellen Entschädigung auf Rügen. Weitere Ansprüche auf Rügen stellte die dänische Kirche. Erst 1648 hat Dänemark endgültig auf die kirchliche Zugehörigkeit Rügens zum Bistum Roeskilde verzichtet.
Beinahe an Dänen verkauft
Eine gewisse Bedeutung hatte die Regierungszeit des Herzogs Philipp Julius von Pommern-Wolgast. Er ließ in Bergen (im Gebiet des heutigen Landratsamtes an der Billrothstraße) zwischen 1612 und 1614 ein Jagdschloss errichten. Unter ihm erlangte Bergen für 8000 Mark schließlich das Stadtrecht, allerdings ohne Stadtmauern und Stadttürme. Er versuchte aber auch – und glücklicherweise ergebnislos – Rügen für 150 000 Reichstaler an Dänemark zu verkaufen.
1627 musste der Pommernherzog Bogislav XIV. den Wallensteinschen Truppen die Landesgrenzen öffnen, die 1630 Rügen und Pommern in einem entsetzlichen Zustand hinterließen. Der Oberst von Götz soll geäußert haben, er würde jeder Kuh, die auf Rügen noch zu finden sei, die Hörner vergolden lassen. Den kaiserlichen Truppen folgten unmittelbar die Schweden, und als 1637 mit dem Herzog Bogislav XIV. das pommersche Herzoghaus ausstarb, behielten sie die pommerschen Gebiete als „Schwedisch-Pommern“. So wurden ihnen Vorpommern mit den Inseln Usedom und Wollin, der Stadt Stettin und ein schmaler Oderstreifen im Frieden von Münster 1648 zugesprochen. Der Schwedische König war somit Fürst von Rügen und Herzog von Pommern, Hinterpommern gelangte an Brandenburg.
Noch im 17. Jahrhundert erfolgten viele kriegerische Versuche der Dänen und Brandenburger, um Vorpommern mit Rügen zu erobern. So landete der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1678 bei Neukamp. Eine Gedenksäule und alte Festungswälle erinnern noch heute an jene Tage. Erst im Nordischen Krieg (1700 – 1720) konnte Brandenburg Vorpommern südlich der Peene und die Inseln Usedom und Wollin erobern. Das übrige Gebiet blieb als „Schwedisch-Vorpommern“ bei Schweden. Über eine brandenburgische Truppenlandung auf Rügen informiert uns dazu eine Gedenksäule Bei Groß Stresow.
Umfangreiche Gebietsneuregelungen erfolgten erst nach der Niederlage Napoleons im Jahre 1814. Zunächst wurde Schwedisch-Vorpommern den Dänen übereignet und schließlich 1815 mit Preußen vereinigt als Provinz Pommern. Damit endeten 180 Jahre Schwedenzeit, die kaum sichtbare Spuren hinterließen.
1818 bildete man den Regierungsbezirk Stralsund, der dann 1932 mit dem Regierungsbezirk Stettin vereinigt wurde. Parallel dazu gab es zwischen 1826 und 1881 zwei Kommunallandtage für Neuvorpommern in Stralsund und für Altvorpommern in Stettin. Ihnen folgte bis 1834 ein Provinziallandtag in Stettin.
800 Jahre wechselnde Geschichte gestrafft darzustellen, wirft Probleme auf. Es sollte hier nur das Wechselverhältnis zwischen Pommern und Rügen angedeutet werden. Neben den politischen und historischen Gemeinsamkeiten sind es aber auch viele Übereinstimmungen in der Volkskultur und in der Sprache und im menschlichen Miteinander. Rügen hatte dabei immer seine Besonderheiten – erinnert sei nur an den Begriff „Muttland“ den der Einheimische für seine Insel gebrauchte. „Mutt“ ist eine spezifische Bezeichnung für das Mutterschwein. Viele dieser Bezeichnungen gehen auf die deutschen Einwanderer des 13. und 14. Jahrhunderts aus Westfalen zurück, die die Wirtschaftsweise, das Recht und die Sprache Pommerns entscheidend mitprägten.
In dem Neubeginn, der vor uns liegt, sollte ein Besinnen auf diese kulturellen Traditionen uns mit Stolz und Kraft erfüllen. Dabei kann man auf das Fritz-Reuter-Wort zurückgreifen: „Wir Niederdeutschen sind ein hartes Volk, das langsam Feuer fängt – aber dann gut Glut gibt!“