König Gustav IV Adolf hob Pommersche Verfassung und die Leibeigenschaft auf
(OZ v- 5.11.1976) Rügens militärisch-strategische und wirtschaftliche Bedeutung führte seit dem 12. Jahrhundert zu verschiedenen Kriegen um seinen Besitz. Weniger bekannt ist eine längere schwedische Verwaltung zwischen 1630 und 1815. Diese Epoche verbindet gleichzeitig unsere beiden Ostseeländer und wird daher auch gemeinsam von den Historikern erforscht.
Schweden hatte sich im 17. Jahrhundert zu einer europäischen Großmacht entwickelt und innerhalb des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) u. a. das damalige Vorpommern bis zur Peene besetzt. Schweden behielt es bis zur preußischen Übernahme am 19. September 1815.
In diesem Zeitraum vollzogen sich die Entwicklung finsterster feudaler Ausbeutung der Bauernschaft und die Bildung des adligen Großgrundbesitzes. Durch das sogenannte Bauernlegen, bei dem der Grund und Boden des Bauern entschädigungslos dem Herrenhof zugeschlagen wurde, verringerte man den Bauernstand beträchtlich. Hinzu kamen ungeheure Frondienste (Hand- und Spanndienste), die bis zu fünf Tage wöchentlicher Arbeit auf dem Herrenhof umfassten, sowie unzählige Abgaben. Auf Rügen war es Zehnt und Gült, Grundzinsen, Herdgeld, Pfingstlamm, Martinsgans, Fastnachtshühner, die besten Stücke aus dem Nachlass des Bauern (sog. Besthaupt oder Buttteil) usw.
Nach 1780 wurde diese Ausbeutung besonders verschärft, und man legte ganze Bauerndörfer. Ernst Moritz Arndt, ein mutiger Kämpfer gegen die Leibeigenschaft, gibt uns eine Schilderung: „Auf Rügen wütete dies Unheil (des Bauernlegens) viel schlimmer als in Pommern, weil dort der kleinste und ärmste Adel war, auch wurden im ganzen die Leute auf Rügen viel strenger gehalten als in Pommern …“ 1797 erhoben sich die Tagelöhner und „gelegten“ Bauern in Boldevitz gegen die Gutsherrschaft. Ihr Aufstand wurde durch Militär niedergeworfen. Zu dieser Zeit waren zwei Drittel der Landbevölkerung leibeigen. Etwa 1000 Menschen flohen (nach Arndt) zwischen 1780 und 1800 von der Insel.
Diese unmenschliche Politik wurde vom pommerschen Adel sowie vom oft feudal verketteten Bürgertum getragen, die sich auf reaktionäre Gesetzgebungen von 1616 und 1646 stützten. Die schwedische Regierung versuchte seit dem Ausgang des 17. Jahrhunderts durch eine progressive Agrarpolitik, einen wirtschaftlich und militärisch leistungsfähigen Bauernstand zu schaffen. Um eine gerechtere Steuerregelung zu erreichen, wurde auf Rügen eine neue Landvermessung vorgenommen. Gleichzeitig bemühten sich die Schweden um eine Lockerung der Leibeigenschaft durch das System des Pachtbauern. Seit 1780 parzellierte die Regierung daher einige Domänen und schaffte verschiedene Frondienste ab.
Leider blieben diese Maßnahmen meist erfolglos, da entsprechend der Pommerschen Verfassung die Landstände für die Innenpolitik maßgebend waren. Diese Landstände, seit 1650 standen ihnen die Grafen und später die Fürsten von Putbus vor, umfassten jedoch nur Vertreter der Ritterschaft, der Geistlichkeit und der Städte (auf Rügen waren es Bergen und Garz). Um 1800 versteifte sich der Widerstand des Adels gegen weitere positive schwedische Reformen. So hob der schwedische König Gustav IV Adolf die Pommersche Verfassung und die Leibeigenschaft auf. Objektiv führte das zu einer Entfaltung der nationalen Kräfte und zur Entlarvung der antinationalen Haltung des pommerschen und rügenschen Adels. Da die Bauern sich aus der Leibeigenschaft freikaufen mussten, waren viele gezwungen, ihren Besitz dem Gutsbesitzer anzubieten oder noch einige Jahrzehnte ihre Schulden abzuarbeiten.
Der Anschluss an die preußische Monarchie 1815 erfolgte keineswegs mit der Begeisterung, wie sie uns die ältere Heimatliteratur vorgaukelt. Adel und Bürgertum fürchteten um ihre Privilegien, wie den Getreidehandel mit Schweden. Noch einige Tage vor der Übergabe drückten die Landstände ihr Bedauern darüber aus. Die ausgebeuteten Klassen sahen in der schwedischen Regierung einen Beschützer und konnten nach den Maßnahmen von 1806 kaum eine Besserstellung erwarten.
Aus dieser Schwedenzeit haben sich auf Rügen nur wenige Spuren erhalten, so etwa das Schloss Spyker, das der schwedische Feldmarschall und Generalgouverneur Carl Gustav von Wrangel 1649 als Lehen erhielt und umbaute. Hier starb er auch 1676. In der plattdeutschen Mundart erhielten sich einige Begriffe (wie „Linjons“ für Preiselbeere) und in der Volkskultur einige Bräuche (wie Julklapp und das Tonnenreiten).