Jagdverbot bei „Pein des Halses …“

(OZ v. 19.3.1976)

Alte Jagdgeschichten

In den früheren Jahrhunderten hing die Jagd natürlich von dem vorhandenen Wildbestand sowie von den Jagdwaffen und -methoden ab. So barg man aus der Steinzeit Rügens (vor etwa 5000 Jahren) sogenannte Vogelpfeile, die die Jagd auf Wasservögel belegen. Das ist bei dem Reichtum Rügens an Land- und Wasservögeln nicht verwunderlich. Im 14. Jahrhundert gehörten erlegte Wildgänse und Schwäne zur Festtafel des Hochadels.

Ausgrabungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin vor einigen Jahren auf dem slawischen Burgwall von Arkona erbrachten den Nachweis einer außerordentlich vielseitigen jagbaren Tierwelt auf und um Rügen im 9. bis 12. Jahrhundert. Hier sollen nur genannt sein: Hase, Hirsch, Kegelrobbe, Reh, Bergente, Bussard, Habicht, Kormoran, Rebhuhn, Schlangenadler, Stock- und Eisente sowie Turmfalke. Erst der Übergang von Grund und Boden in Privateigentum – zunächst des Ackers, später auch der Wälder und Heiden – machten dem Recht des einzelnen, Wild zu erlegen, ein Ende. Aus dem 16. Jahrhundert sind für Rügen außerordentlich harte Jagdgesetze überliefert.

Neben den „Jagdgehölzen“ der Adligen diente die Halbinsel Wittow im 16. Jahrhundert den pommerschen Fürsten als Hasengehege. Hier durfte, wie die Gesetzessammlung aus dem Jahre 1546 vorschrieb, niemand „jagen, Netze stellen, Stricke nach dem Hasen legen, Hetzen mit großen Hunden, nicht schießen oder werfen, wenn sie ihm schon in den Kohlgarten gingen, bei der Pein des Halses …“ . Wer einen Hund hielt, musste ihm eine Vorderpfote abschlagen lassen. Als Mindeststrafe bei Verstößen galten 60 Mark. Sie entsprachen dem sogenannten Bruchgeld, das man für einen erschlagenen Bauern zu zahlen hatte! Diese menschenverachtende Gesetzgebung übertraf damit die wegen ihrer Härte berüchtigten alt-englischen Jagdgesetze und ist Ausdruck der absolutistischen Herrschaft des Adels im Feudalismus.

Die Stubnitz war das Jagdrevier für das Hochwild, worunter Rot- und Damwild zu verstehen sind. Auch in der Nähe der Stubnitz durften nur dreibeinige Hunde gehalten werden. Weitere Jagdgebiete des Adels lagen bei Garz, Rosengarten und Gützlaffshagen. Bekannt ist auch, dass die Granitz mit ihrem Jagdschloss ein eingehegtes Jagdrevier der Herren von Putbus besaß, das nur durch feste Torhäuser zugängig war.

Da das waldreiche Rügen die pommerschen Fürsten zu ständigen Jagden animierte, ließen sie in Bergen als „anständige Wohnung“ zwischen 1605 und 1611 ein Schloss errichten, das allerdings bereits 50 Jahre später verfallen war. Es stand auf dem Terrain des späteren Rates des Kreises. Damals wollten die pommerschen Fürsten Rehe anstelle der Hirsche aussetzen, die es auf Rügen nicht mehr gab, und die noch 1860 in der Stubnitz unbekannt waren.

Wolfsjagd auf „Preesters rugen Hund“

Am bedeutendsten waren damals Wolfsjagden. Der Wolf war nach der Verödung durch den dreißigjährigen Krieg wieder eingewandert und erst 1697 auf Rügen erneut ausgerottet.

Ein zeitgenössisches, sehr verbreitetes Scherzlied um 1655 verspottete die „Wolfsjagd“ einiger Rügenschen und Stralsunder Edelleute, die zum Schluss nur „Preesters ruden Hund“ erlegten. Darin wurden Feigheit, Frömmelei, Raffsucht, Geiz und Modetorheit der von Ahnen, Barnekow, von Bohlen, von Gagern, von Lancken usw. mit bissiger Ironie dargestellt.

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